RDC Presseinformation | 06.07.2023
Regulärer Betrieb an den Bahnübergängen Uhlebüller Dorfstraße und Klanxbüller Straße
Ab morgen, Freitag, den 7. Juli 2023, werden die Bahnübergänge an der Uhlebüller Dorfstraße und Klanxbüller Straße wieder regulär im Betrieb sein.
Die Arbeiten zur Wiederherstellung der Bahnübergangssicherungsanlagen an der Klanxbüller Straße und der Uhlebüller Dorfstraße konnten von der NEG und den beteiligten Prüfern und Lieferanten erfolgreich abgeschlossen werden.
Nachdem am Dienstag, den 27.06.2023 (wir berichteten) bereits das mit Technik ausgerüstete Schalthaus geliefert werden konnte, folgten in den letzten Tagen Arbeiten zur Herstellung der Kabelanlage, die Umrüstung der Lichtzeichen auf moderne LED-Technik, Anschlussarbeiten und die Abnahmeprüfung aller verbauter Komponenten.
Dank der guten Kooperation mit den beteiligten Genehmigungsbehörden, ist es der NEG gelungen, die Anlage nach dem Unfall in etwa 4 Monaten wieder in Betrieb zu nehmen. Dies war nur möglich, da trotz der erforderlichen Umrüstung auf eine modernere Sicherungstechnik – Anlagen vom verbauten Typ sind nicht mehr lieferbar – kein Planfeststellungsverfahren erforderlich geworden ist. Auch die notwendigen Freigaben und Prüfungen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden konnten dank intensiver Absprachen trotz Urlaubszeit kurzfristig realisiert werden.
Bei geplanten Umbauarbeiten gehen in der Regel alleine für den Prozess der Freigabe und Prüfung der Unterlagen mindestens 3 Monate ins Land, an die sich dann noch die vollständige Fertigung der Anlagen anschließt und ebenfalls ein Vorlauf für die Erstellung der Planunterlagen erforderlich ist. Hier konnten Fertigung, Planung und Prüfung auf einen Zeitraum von nur 4 Monaten gekürzt werden.
Die Sperrung der Uhlebüller Dorfstraße kann damit ebenfalls wieder aufgehoben werden, die gewohnten Wege stehen damit allen Anwohnern wieder zur Verfügung.
Erneut möchte die NEG die Gelegenheit nutzen, um an das sichere Verhalten an Bahnübergängen zu erinnern, denn nicht nur in Nordfriesland, sondern deutschlandweit kommt es immer wieder zu Unfällen im Bereich von Bahnübergängen, die mit Andreaskreuzen gesichert sind. Diese Andreaskreuze räumen Schienenfahrzeugen Vorrang ein. „Bahnübergänge, erkennbar an Andreaskreuzen, darf man sich nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern,
um herannahende Züge zu erkennen und selbst anhalten zu können.“, erinnert Julian Rönsch, Geschäftsführer der Norddeutschen Eisenbahn Niebüll GmbH (NEG), erneut.
Hintergrund zu Regularien und Gesetzen:
Die Regularien und Gesetze der Eisenbahn sind im Falle von sicherheitsrelevanten Anlagen sehr strikt und fordern definierte Prozesse. So müssen alle erbrachten Planungsleistungen von einem unabhängigen Sachverständigen und der Eisenbahn geprüft werden, nach einer dritten Prüfung bei den zuständigen Aufsichtsbehörden kann im Anschluss mit den nächsten Schritten begonnen werden. Da für die Realisierung einer solchen Bahnübergangssicherungsanlage 2 verschiedene Planungen aufgestellt werden müssen, ist der nötige zeitliche Vorlauf nicht außer Acht zu lassen. Die erste Planung beschreibt dabei im Wesentlichen die Außenanlagen mit dem Schalthaus, den Lichtzeichen, Schranken und Signalen der Eisenbahn, wohingegen sich der zweite Planungsteil auf die Technik im Schalthaus stützt. Da Berechnungen zu Bremswegen der Eisenbahn und der Straßenverkehrsteilnehmer aus der ersten Planung die Grundlage für die zweite Planung bilden, können die Arbeiten nicht parallel ausgeführt werden. Auch die Abnahme einer solchen Anlage bedarf eines autorisierten und qualifizierten Fachpersonals, das aufgrund der Vielzahl an laufenden Projekten in der ganzen Bundesrepublik nur schwer für kurzfristige Leistungen zu gewinnen ist.
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Weitere Informationen erteilt gerne
Anita Hallmann
Leiterin Unternehmenskommunikation
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