Ausbau Serviceeinrichtung Neumünster Gbf NEG
(2019 planfestgestellt, Baubeginn vollzogen)
Ausbau Serviceeinrichtung Neumünster Gbf NEG zu einem KV-Terminal mit Gleisanschluss an eine vorhandene Lok-Drehscheibe
(Reaktivierung des denkmalgeschützten Lokschuppens sowie Ausbau der Umschlagsflächen Brückenstraße Neumünster)
Update vom 2.5.2019:
Erster Spatenstich zum Ausbau des Kombi-Verkehrsterminals in Neumünster
Update vom 7.3.2019: Nach Ablauf der öffentlichen Auslage im Neumünsteraner Rathaus und der sich daran anschließenden gesetzlichen Einspruchsfrist von 4 Wochen ist zum 5. März 2019 der Planfeststellungsbeschluss des APV bestandskräftig geworden: Klagen sind vor dem OVG Schleswig nicht eingegangen. Im Laufe des Frühjahrs wird die neg mit den Baumaßnahmen beginnen. In einigen Bereichen sind die Ausführungsplanungen mit den Fachabteilungen der Stadt Neumünster abzustimmen. Die verladende Wirtschaft und Politik sowie die beteiligten Verwaltungen werden den ersten Spatenstich mit der NEG und der Bauherrin intermodal.sh gebührend feiern. (Niebüll, 7. März 2019)
Update vom 9.1.2019: Am 14. Dezember 2018 hat das Amt für Planfeststellung Verkehr den Antrag der NEG auf Planfeststellung zum Ausbau des Güterbahnhofs Neumünster NEG beschlossen und dieser Tage veröffentlicht. Sofern der Beschluss Rechtskraft erlangen kann, darf mit dem Ausbau zum Kombiterminal sowie der Reaktivierung des denkmalgeschützten Lokschuppen-Ensembles gerechnet werden. Der Ausbau zum Kombiterminal selber wird durch den Partner intermodal.sh GmbH & Co KG dargestellt. Das Bundesverkehrsministerium hat hierfür eine Investitionsförderung von ca. 7,5 mio € in Aussicht gestellt.
Download Planfeststellungsbeschluss PDF-Datei ca. 715 KB
Update vom 8.12.2017: Für die Integration des nördlichen Planbereichs wurde im Benehmen mit der Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf Planänderung gestellt. Aufgrund der Beschränkung auf Umschlag im Tagbetrieb sind schalltechnisch keine Betroffenheiten zu erwarten.
Das Gelände zwischen Max-Johannsen-Brücke und dem DB-Stellwerk steht vor einer planerischen Revitalisierung. Die Deutsche Bahn hatte das Gelände mit Verkauf an die Aurelis Real Estate GmbH & Co KG nach § 23 AEG von "Eisenbahn-Betriebszwecken" freistellen lassen. Mittlerweile ist das Gelände von Aurelis an die Straße-Schiene Umschlaggesellschaft „intermodal.sh GmbH & Co KG" sowie den Verein "Kulturlokschuppen e.V" vermietet.
Planungsrechtlich bedingt die Wiederinbetriebnahme des 150 Jahre alten Lokschuppenareals als Gleisanlagen ein voll umfängliches Planfeststellungs-verfahren. Als antragsberechtigtes Eisenbahnunternehmen führt die NEG die Anforderungen der o.g. Partner für den Planfestellungsantrag zusammen. Dazu gehören u.a. Fragen der Entwässerung, Erschütterung, Lärmschutz, Artenschutz und Altlasten.
Umgesetzt werden sollen der erneute Gleis-Anschluss des Lokschuppens im Norden und Süden inkl. eines Bahnübergangs, die formale Neuwidmung des Geländes, eine Gleisverlängerung, Flächenbefestigungen, nächtlicher Umschlagbetrieb sowie im Zusammenhang stehende Schallschutz- und andere Nebenmaßnahmen.
§ 83a Landesverwaltungsgesetz sieht die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" im Rahmen der Planfeststellung vor. Im Rahmen eines Pressegesprächs berichteten Rendsburger Eisenbahnfreude e.V., Kulturlokschuppen Neumünster e.V., intermodal.sh GmbH & Co KG und neg Norddeutschen Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH am 22.4. über das Planungsvorhaben und dessen Besonderheiten.
Der Planfeststellungsantrag wurde der Planfeststellungsbehörde beim LBV SH am 5. Oktober 2016 übergeben.
Plan zum Download (PDF ca. 1,92 MB)
Artikel KN vom 9. Januar 2019
Artikel KN vom 22. April 2016
Artikel shz vom 13. Februar 2015
Artikel KN vom 14. Dezember 2014
Artikel KN vom 2. Dezember 2014
Artikel shz vom 9. Juli 2013
Artikel shz vom 9. Juli 2013