Für die Feuerwehr gibt es klare Verhaltensregeln für Löscharbeiten an bzw. nahe von Bahn-Oberleitungsanlagen, wie auch bei stromführenden Freilandleitungen. Erst wenn über die Leitstelle bzw. den Einsatzleiter vor Ort die Stromfreiheit des betroffenen Bereichs eindeutig durch die neg bestätigt wurde, kann mit Wasser gelöscht werden. Die Feuerwehren sind hierzu ausgebildet. Bei der Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse, wie auch zur Erdung von Bahnanlagen, wird die neg in gewohnt guter Kooperation gerne helfen: Schließlich sind einige neg’ler selber Feuerwehrleute!
Grundsätzlich ist der Sicherheitsaspekt positiv zu bewerten.
Die Oberleitung wird über der Gleismitte geführt. Da der Gleisbereich an sich für die Allgemeinheit nicht zugänglich ist, sollten Gefährdungen ausgeschlossen sein. Entlang der Strecke gibt es aber einige historisch bedingt enge Abstände, die mit den Nachbarn und den Planern individuell betrachtet werden, um optimale Lösungen umsetzen und Betroffenheiten ausschließen zu können.
Eine Oberleitung mit der in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Spannung von 15 kV ist in Wahrnehmung und Ausgestaltung von einer 110, 220 oder 380 kV-Überlandleitung zu unterscheiden.
Die Wirkung der geplanten Oberleitung entspricht der einer Telefon-Überlandleitung (s. Foto einer Oberleitung in Dänemark – die neg plant mit dieser Bauform).
Die CO2-Einsparung durch den Wechsel von Diesel- auf Elektrobetrieb beträgt bei der neg – alleine in der Traktion – über 300 t jährlich. Dieser Wert wird aktuell vom Wirtschaftsministerium des Landes geprüft. Die gesamte Reisekette für unsere ca. 300.000 Reisenden (mit steigender Tendenz) wird unter Voraussetzung besserer Züge errechnet und öffentlich gemacht – entsprechend der bundespolitischen Motivation hinter den Förderungen für den öffentlichen Verkehr. Zusätzlich bedeutet der Entfall der Generatorwagen eine weitere CO2-Ersparnis.
Sobald das Bauverfahren feststeht, kann auch eine CO2-Bilanzierung der Baumaßnahmen vorgenommen werden.
Entsprechend der 26. BImSchV ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass durch die Oberleitung keine Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder (Elektro-Smog) erfolgen kann.