Beschleunigung Strecke 1201 Niebüll - Grenze (- Tønder) im Zusammenhang mit der Einführung von ETCS in Dänemark
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Allgemein |
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ETCS - Die neue Sprache der Züge |
1.1 |
Aufgabenstellung und IST-Zustand |
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VDV Akademie Podcast Folge 49 | 2.12.2021 |
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Das Köngreich Dänemark hat den landesweiten Einbau der Zugsicherungstechnik ETCS Level 2 beschlossen. Damit einher sollen die zulässigen Streckengeschwindigkeiten auf dänischer Seite von heute V=60 bis 100 auf Vzul= 120 bzw. 140 angehoben werden.
Um die Verbindung der beiden Taktknoten DK-Esbjerg, jeweils Minute 30, und Niebüll, jeweils Minute 00, zu erreichen, wären auch auf schleswig-holsteinischer Seite Anpassungen notwendig. Diese Anpassungen werden im Weiteren beschrieben.
Die Strecke 1201 unterliegt der Verwaltung durch mehrere Infrastrukturbetreiber (EIU), die sich im Rahmen eines Infrastrukturverknüpfungsvertrags (IVV) zur Kooperation verpflichtet haben.
Auf schleswig-holsteinischer Seite besteht gegenwärtig eine Streckengeschwindigkeit von V=80 mit Bremswegen von 400 m. Alle Zugbeeinflussungsanlagen sind sowohl mit induktiven PZB90-Gleiskoppelspulen, als auch mit Koppelspulen der dänischen Bauart Zub123 ATC/ATP ausgerüstet.
Die Technik Zub123 wird in Dänemark durch ETCS Level 2 ersetzt und ist abgekündigt. Auf schleswig-holsteinischer Seite sind daher ebenfalls signaltechnische Maßnahmen an der Strecke geplant um auch hier das Ziel des einheitlichen europäischen Zugsicherungssystems durch den Einsatz von ETCS Level 1 zu erreichen. Somit bleibt auch langfristig der Einsatz der dänischen Fahrzeuge auf der Grenzbetriebsstrecke bis in den Bahnhof Niebüll hinein möglich.
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Wussten Sie, dass Züge unterschiedliche Sprachen sprechen können? Bei der Norddeutschen Eisenbahn Niebüll GmbH (NEG) fahren die Züge bis nach Tøndern in Dänemark und sprechen somit Deutsch und Dänisch.
Folge anhören (19:31 Minuten)
Im Gespräch mit Catharina Goj ist Ingo Dewald, damaliger Geschäftsführer und Eisenbahnbetriebsleiter Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH. |
1.2 |
Planungsgrundlagen |
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Grundlage dieser Planung sind die EBO, FV-NE, ESO und die betrieblichen Vorschriften nach IVV und deren RöB. |
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2. |
Erläuterungen des geplanten ZIEL-Zustandes |
2.1 |
Geplanter Zustand |
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Das Geschwindigkeitsprofil der Strecke 1201 ist zur Verbindung der beiden Taktknoten auf V=100 anzuheben. Folgende Infrastrukturmaßnahmen sind geplant: |
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Technische Sicherung der Bahnübergänge Windpark km 164,717, Holm km 166,957, Mädeweg km 168,896, "Lützen" km 170,940 und "Eurig" km 172,620 |
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Auflassung der privaten Kfz-Nutzung am FG-Bahnübergang in km 170,490 |
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Überarbeitung der Trassierungsparameter inkl. Ersatz der Weiche 1 Awanst Süderlügum durch eine Innenbogenweiche einher mit Verlängerung des Gleis 2 um mind. 50 m |
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Verlängerung der Einschaltstrecken vorhandener technischer Sicherungen von heute 400 m auf 700 m |
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Anlage eines Haltepunkts mit 50 m Bahnsteigkante 55 cm über SOK in Bosbüll, Bereich ca. km 165,9 bis 166,0, inkl. Überdachung und Bedarfshaltemeldeanlage mit beidseitigen Signalen Ne6 |
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Planung einer Streckenblockeinrichtung zwischen den Bahnhöfen DK-Tønder und Bf Niebüll DB über die Stellwerke FC Esbjerg bzw. Fredericia und Niebüll Nf DB, damit auch Prüfung auf Umwandlung der Awanst Süderlügum in einen Bahnhof in Ks-signalisierter Blockabhängigkeit |
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Ausrüstung der Strecke und des zukünftigen Bahnhof Süderlügum mit Zugsicherungstechnik ETCS zusätzlich zu PZB90. |
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Jeweils notwendiger Kabeltiefbau inkl. Verlegung von Streckenkabeln u.a. in LWL-Technik |
Bosbüll |
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Bosbüll erhält südlich der Westerstraße einen Haltepunkt mit 50 m Bahnsteigkante 55 cm über SOK, inkl. Fahrgastunterstand und Bedarfshaltemeldeanlage mit beidseitigen Signalen Ne6.
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Ausbau Serviceeinrichtung Neumünster Gbf NEG
(2019 planfestgestellt, Baubeginn vollzogen)
Ausbau Serviceeinrichtung Neumünster Gbf NEG zu einem KV-Terminal mit Gleisanschluss an eine vorhandene Lok-Drehscheibe
(Reaktivierung des denkmalgeschützten Lokschuppens sowie Ausbau der Umschlagsflächen Brückenstraße Neumünster)
Update vom 2.5.2019:
Erster Spatenstich zum Ausbau des Kombi-Verkehrsterminals in Neumünster
Update vom 7.3.2019: Nach Ablauf der öffentlichen Auslage im Neumünsteraner Rathaus und der sich daran anschließenden gesetzlichen Einspruchsfrist von 4 Wochen ist zum 5. März 2019 der Planfeststellungsbeschluss des APV bestandskräftig geworden: Klagen sind vor dem OVG Schleswig nicht eingegangen. Im Laufe des Frühjahrs wird die neg mit den Baumaßnahmen beginnen. In einigen Bereichen sind die Ausführungsplanungen mit den Fachabteilungen der Stadt Neumünster abzustimmen. Die verladende Wirtschaft und Politik sowie die beteiligten Verwaltungen werden den ersten Spatenstich mit der NEG und der Bauherrin intermodal.sh gebührend feiern. (Niebüll, 7. März 2019)
Update vom 9.1.2019: Am 14. Dezember 2018 hat das Amt für Planfeststellung Verkehr den Antrag der NEG auf Planfeststellung zum Ausbau des Güterbahnhofs Neumünster NEG beschlossen und dieser Tage veröffentlicht. Sofern der Beschluss Rechtskraft erlangen kann, darf mit dem Ausbau zum Kombiterminal sowie der Reaktivierung des denkmalgeschützten Lokschuppen-Ensembles gerechnet werden. Der Ausbau zum Kombiterminal selber wird durch den Partner intermodal.sh GmbH & Co KG dargestellt. Das Bundesverkehrsministerium hat hierfür eine Investitionsförderung von ca. 7,5 mio € in Aussicht gestellt.
Download Planfeststellungsbeschluss PDF-Datei ca. 715 KB
Update vom 8.12.2017: Für die Integration des nördlichen Planbereichs wurde im Benehmen mit der Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf Planänderung gestellt. Aufgrund der Beschränkung auf Umschlag im Tagbetrieb sind schalltechnisch keine Betroffenheiten zu erwarten.
Das Gelände zwischen Max-Johannsen-Brücke und dem DB-Stellwerk steht vor einer planerischen Revitalisierung. Die Deutsche Bahn hatte das Gelände mit Verkauf an die Aurelis Real Estate GmbH & Co KG nach § 23 AEG von "Eisenbahn-Betriebszwecken" freistellen lassen. Mittlerweile ist das Gelände von Aurelis an die Straße-Schiene Umschlaggesellschaft „intermodal.sh GmbH & Co KG" sowie den Verein "Kulturlokschuppen e.V" vermietet.
Planungsrechtlich bedingt die Wiederinbetriebnahme des 150 Jahre alten Lokschuppenareals als Gleisanlagen ein voll umfängliches Planfeststellungs-verfahren. Als antragsberechtigtes Eisenbahnunternehmen führt die NEG die Anforderungen der o.g. Partner für den Planfestellungsantrag zusammen. Dazu gehören u.a. Fragen der Entwässerung, Erschütterung, Lärmschutz, Artenschutz und Altlasten.
Umgesetzt werden sollen der erneute Gleis-Anschluss des Lokschuppens im Norden und Süden inkl. eines Bahnübergangs, die formale Neuwidmung des Geländes, eine Gleisverlängerung, Flächenbefestigungen, nächtlicher Umschlagbetrieb sowie im Zusammenhang stehende Schallschutz- und andere Nebenmaßnahmen.
§ 83a Landesverwaltungsgesetz sieht die "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" im Rahmen der Planfeststellung vor. Im Rahmen eines Pressegesprächs berichteten Rendsburger Eisenbahnfreude e.V., Kulturlokschuppen Neumünster e.V., intermodal.sh GmbH & Co KG und neg Norddeutschen Eisenbahngesellschaft Niebüll GmbH am 22.4. über das Planungsvorhaben und dessen Besonderheiten.
Der Planfeststellungsantrag wurde der Planfeststellungsbehörde beim LBV SH am 5. Oktober 2016 übergeben.
Plan zum Download (PDF ca. 1,92 MB)
Artikel KN vom 9. Januar 2019
Artikel KN vom 22. April 2016
Artikel shz vom 13. Februar 2015
Artikel KN vom 14. Dezember 2014
Artikel KN vom 2. Dezember 2014
Artikel shz vom 9. Juli 2013
Artikel shz vom 9. Juli 2013