Titel 80

Voraussetzung für die Nutzung von NEG Infrastruktur und Serviceeinrichtungen ist der Abschluss eines Infrastrukturnutzungsvertrages (INV) und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.

  Aktuelle Meldung zur Kapazität in Neumünster:
Vorübergehend ist in der "Serviceeinrichtung Neumünster Gbf NEG" auf den Anlagen von intermodal.sh und den NEG-Gleisanlagen mit Kapazitätseinschränkungen W[Sa] zu rechnen. Die Abhilfe ist die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau. Covid hat die komplementäre Finanzierung jedoch nicht einfacher werden lassen. Wir bitten daher um Verständnis, dass Abfertigungen daher im Einzelfall auf Zeitscheiben einzelner Verkehrstage aufgeteilt werden müssen.
 

Infrastruktur Ansprechpartner

Tagesaktuelle Fragen zu Verfügbarkeit von Kapazitäten, Annahme von INV's und Bestellungen:
Fahrdienstleiter Niebüll NEG
fdl@neg-niebuell.de, Telefon +49 4661 980 88-87

Weitere Fragen zur Nutzung der NEG-Infrastruktur:
Thorsten Schaefer, thorsten.schaefer@neg-niebuell.de, Tel. +49 4661 980 88-81
i.V. Sylvia Hoppe, sylvia.hoppe@neg-niebuell.de, Tel. +49 4661 980 88-11

Nutzungsanmeldungen Serviceeinrichtungen

Verwendenden Sie bitte das entsprechende Formular C Anmeldung:
Serviceeinrichtungen Nordfriesland
Serviceeinrichtung Neumünster
Serviceeinrichtung Uetersen bei Hamburg
Anmeldung WTU

Trassenannmeldungen

Verwendenden Sie bitte die Formulare A und B:
Anmeldung
Fahrplanwünsche
Eingesetzte Fahrzeuge
Alle Dokumente können bearbeitet werden.

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