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Es gibt verschiedene Regelungen zur Mitnahme von Kindern in unseren Zügen.

Kindermitnahme im SH-Tarif
Bei Fahrkarten aus dem SH-Tarif gelten folgende Regelungen:
Bei Fahrkarten aus diesem Tarif können bis zu drei Kinder, bis einschließlich 5 Jahren, unentgeltlich mitgenommen werden:
- in Begleitung eines Inhaber einer Erwachsenenfahrkarte je Fahrkarte (Einzelfahrt oder Tageskarte) oder
- bei rabattierten Gruppenfahrkarten je Gruppe oder
- in Begleitung eines Inhabers eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke
- sowie bei Gruppen mit einer Kleingruppenkarte.

Für jedes weitere Kind ist eine Einzelfahrkarte Kind zu lösen.

Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren (also vor dem 15. Geburtstag) fahren alleine zum ermäßigten Fahrpreis (Einzelkarte Kind).

Weitere Informationen zum Thema Kindermitnahme finden Sie bei den Beförderungsbedingungen.

Kindermitnahme im Fernverkehr
Die unentgeltlich Mitnahme von Kindern auf den Fernverkehrsfahrkarten, wie z.B. DB Sparpreis, ist nur möglich, wenn diese eingetragen sind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kindermitnahme beim Nachbarticket
Bei Fahrkarten aus dem Nachbarticket, die für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Dänemark gelten (derzeit nur über die Grenze bei Tondern/Tönder DK), gelten folgende Regelungen:

Bis zu zwei Kinder im Alter bis einschließlich 15 Jahren werden in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen unentgeltlich befördert. Für jedes weitere Kind ist eine Einzelfahrkarte Kind zu lösen.  Allein  reisende Kinder dieser Altersgruppe fahren zum ermäßigten Fahrpreis.

Weitere Informationen zum Thema Kindermitnahme beim Nachbarticket finden Sie hier.

Die Mitnahme von Hunden wird durch den SH-Tarif sowie die Beförderungsbedingungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt.
 
Gemäß SH-Tarif ist für Hunde eine Einzelfahrkarte Kind in der entsprechenden Preisstufe zu lösen. Es sei denn, der Hund wird in einem geeigneten Behälter (Tragetasche oder ähnliches) transportiert.

Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen und der vorhandenen Kapazität.

Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen „B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert.

Beachten Sie, dass Hunde generell einen Maulkorb in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen müssen.
Die Mitnahme von anderen Tieren ist nur in geeigneten Behältern erlaubt.

Ihr Gepäck können Sie mit uns gerne transportieren. Aus Platzgründen bitten wir Sie nicht mehr mitzunehmen, als Sie selber tragen können (in der Regel gibt es nur Platz für 1 Koffer und 1 Stück Handgepäck pro Person). Nachdem Sie in den Zug eingestiegen sind, bitten wir Sie Ihr Gepäck nicht im Gang stehen zu lassen, damit die Fluchtwege weiterhin frei sind.

Sie können Ihr Gepäck auch vorausschicken. Es gibt verschiedene Anbieter im Kofferversandbereich wie z.B.:

- DB-Gepäckservice
- Hermes Logistik
- DHL Reisegepäck

Gefahrgut:
Gefahrgut sowie Gegendstände, von denen eine Gefahr ausgehen kann, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Weitere Regelungen zur der Mitnahme vom Gepäck, finden Sie hier:
- Tarifbestimmungen SH-Tarif
- Eisenbahnverkehrsordnung (EVO)

Unsere Züge bieten auch Platz für Ihr Fahrrad. Die meisten unserer Fahrzeuge haben Stellraum für 8 Fahrräder. In einigen Zügen passen sogar noch mehr Fahrräder hinein. Zum Teil können wir auch Fahrradanhänger sowie Tandemfahrräder mitnehmen.

Beim Ein- und Aussteigen bitten wir Sie Fahrradtaschen und ähnliches abzunehmen, damit die Handhabung des Fahrrades einfacher wird.
 
Bitte beachten Sie, dass die Fahrradmitnahme in unseren Bussen leider nicht möglich ist.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Rollstühle und Kinderwagen in unseren Zügen Vorrang haben. Wir sind dennoch bemüht alle Reisende in unseren Zügen unter zu bringen.

Möchten Sie mit einer Fahrradgruppe eine Tour unternehmen, bitten wir Sie Kontakt mit uns vorher auszunehmen, damit wir bei der Planung behilflich sein können.

Weitere Informationen zum Thema Fahrkarten und Beförderungsbedingung für Fahrräder finden Sie hier.

Haben Sie weitere Fragen zur Fahrradmitnahme? Dann helfen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter im KundenCenter gerne weiter.

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RB 65 Niebüll − Dagebüll

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Fahrplanänderungen zwischen Niebüll und Uphusum vom 1. Juli bis nunmehr zum 14. Dezember. Die Norddeutsche Eisenbahn Niebüll richtet für ihre Fahrgäste einen Schienenersatzverkehr mit Bussen ein. Mehr...

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