Es gibt verschiedene Regelungen zur Mitnahme von Kindern in unseren Zügen.
Kindermitnahme im SH-Tarif
Bei Fahrkarten aus dem SH-Tarif gelten folgende Regelungen:
Bei Fahrkarten aus diesem Tarif können bis zu drei Kinder, bis einschließlich 5 Jahren, unentgeltlich mitgenommen werden:
- in Begleitung eines Inhaber einer Erwachsenenfahrkarte je Fahrkarte (Einzelfahrt oder Tageskarte) oder
- bei rabattierten Gruppenfahrkarten je Gruppe oder
- in Begleitung eines Inhabers eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke
- sowie bei Gruppen mit einer Kleingruppenkarte.
Für jedes weitere Kind ist eine Einzelfahrkarte Kind zu lösen.
Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren (also vor dem 15. Geburtstag) fahren alleine zum ermäßigten Fahrpreis (Einzelkarte Kind).
Weitere Informationen zum Thema Kindermitnahme finden Sie bei den Beförderungsbedingungen.
Kindermitnahme im Fernverkehr
Die unentgeltlich Mitnahme von Kindern auf den Fernverkehrsfahrkarten, wie z.B. DB Sparpreis, ist nur möglich, wenn diese eingetragen sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kindermitnahme beim Nachbarticket
Bei Fahrkarten aus dem Nachbarticket, die für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Dänemark gelten (derzeit nur über die Grenze bei Tondern/Tönder DK), gelten folgende Regelungen:
Bis zu zwei Kinder im Alter bis einschließlich 15 Jahren werden in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen unentgeltlich befördert. Für jedes weitere Kind ist eine Einzelfahrkarte Kind zu lösen. Allein reisende Kinder dieser Altersgruppe fahren zum ermäßigten Fahrpreis.
Weitere Informationen zum Thema Kindermitnahme beim Nachbarticket finden Sie hier.