Die Mitnahme von Hunden wird durch den SH-Tarif sowie die Beförderungsbedingungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt.
Gemäß SH-Tarif ist für Hunde eine Einzelfahrkarte Kind in der entsprechenden Preisstufe zu lösen. Es sei denn, der Hund wird in einem geeigneten Behälter (Tragetasche oder ähnliches) transportiert.
Ein Anspruch auf Mitnahme besteht nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen und der vorhandenen Kapazität.
Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, sowie Begleithunde, die einen Schwerbehinderten mit Kennzeichen „B" im Schwerbehindertenausweis begleiten, werden unentgeltlich befördert.
Beachten Sie, dass Hunde generell einen Maulkorb in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen müssen.
Die Mitnahme von anderen Tieren ist nur in geeigneten Behältern erlaubt.