Auch zukünftig gelten die in der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie in der Landesbauordnung und dem Landeseisenbahngesetz festgehaltenen Sicherheitsabstände, die auch heute schon einzuhalten sind. Es gibt keine besondere Regelung zu Reetdachhäusern. Diese Reetdachhäuser bestanden zum Großteil bereits, als noch Dampflokomotiven mit Auswurf von Glut und Asche auf der Strecke fuhren.
Nach der StVO dürfen Straßenfahrzeuge eine maximale Höhe von 4,00 m haben. Unabhängig davon wird die Regelhöhe des Oberleitungs-Fahrdrahts über den Bahnübergängen von 5,50 auf 5,75 m erhöht. Ein Sicherheitsabstand von 1,75 m ist somit gewährleistet. Für höhere und angemeldete Sondertransporte können Abschaltungen geplant werden.
Zurzeit befindet sich die Standortplanung im Entwurfsstadium, Einzelstandorte sind noch nicht konkretisiert.
Sobald die Höhe konkret bekannt ist, wird entsprechend darüber informiert.
Die Mastabstände sind variabel und werden allein aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mit größtmöglichen Abständen geplant. Beeinflusst durch Faktoren wie Windlast sowie geografische und Gleistrassen-Verhältnisse (bspw. in engen Bögen, Grundstücksgrenzen, Bebauung und Bewuchs) können aber auch abschnittsweise kürzere Abstände gewählt werden.