Nach der StVO dürfen Straßenfahrzeuge eine maximale Höhe von 4,00 m haben. Unabhängig davon wird die Regelhöhe des Oberleitungs-Fahrdrahts über den Bahnübergängen von 5,50 auf 5,75 m erhöht. Ein Sicherheitsabstand von 1,75 m ist somit gewährleistet. Für höhere und angemeldete Sondertransporte können Abschaltungen geplant werden.