Auch zukünftig gelten die in der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie in der Landesbauordnung und dem Landeseisenbahngesetz festgehaltenen Sicherheitsabstände, die auch heute schon einzuhalten sind. Es gibt keine besondere Regelung zu Reetdachhäusern. Diese Reetdachhäuser bestanden zum Großteil bereits, als noch Dampflokomotiven mit Auswurf von Glut und Asche auf der Strecke fuhren.