Ja, das ist die Zielsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung: Der Ausschluss von Beeinflussung durch elektromagnetische Felder nach 26. BImSchV wird untersucht. Es findet eine Bewertung aus der schalltechnischen Untersuchung nach der 16. BImSchV statt. Der Entfall der Diesel-Generatorwagen als Schallquelle wird aller Voraussicht nach eine Entlastung darstellen.