Alle Bedarfshalte bleiben erhalten und können als neg-Nahverkehrsverbindungen genutzt werden.
Die Bedarfshalte Deezbüll und Maasbüll sollen barrierefrei ausgebaut werden. Die entsprechenden Plananträge wurden 2019 beim Amt für Planfeststellung eingereicht. Mit der Einführung des § 18 (1a) AEG (http://www.gesetze-im-internet.de/aeg/index.html) ist hierfür die Bescheidungsgrundlage entfallen. Es ist geplant, die Bauleistungen noch in 2021 auszuschreiben.